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Erbrecht

Erbrecht – wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe  stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die  Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es -  wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder  erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts  Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer  Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind  unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die  restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am  Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden  hätten.

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man  die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder  hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel  zu behandeln ist - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um  Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht.

Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.

Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und stehen Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner - Kinder - Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich