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Strafrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Stadtmüller

Strafrecht – den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die  Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar  existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für  den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige - insbesondere wenn es  zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und  mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer  korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind,  möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die  Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn  einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im  Ermittlungsverfahren.

Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten,  kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar  Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden - oder zumindest eine  geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus,  dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von  Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer  Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen: Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Führerscheinentzug